Katholisch-Theologisches Dekanat
§ 16 Dekanat
(1) An jeder Fakultät ist ein Dekanat einzurichten.
(2) Das Dekanat dient als organisatorische Unterstützung der Fakultätsleitung und der
Curricula-Kommissionen und koordiniert die Verwaltungsprozesse.
(3) Das Dekanat wird von einer Leiterin/einem Leiter geleitet. Sie/Er ist direkt der
Dekanin/dem Dekan unterstellt und Vorgesetzte/Vorgesetzter des Personals des
Dekanates. Sie/Er ist für die operative Geschäftsführung verantwortlich und hat die
fakultätsbezogenen Prozesse zu organisieren.