Die in § 13 Abs. 1 der COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung vorgesehene Fristverlängerung für sämtliche im Sommersemester auslaufenden Studien um ein Semester wurde im System umgesetzt. Dies bedeutet, dass sämtliche Studien, die am 30.09.2020 ausgelaufen wären, nunmehr im Wintersemester 2020/21 – am 28.02.2021 – auslaufen.
An der theologischen Fakultät betrifft dies nur einen Studiengang:
193 13W Bachelorstudium Katholische Religionspädagogik
Gültig ab: 01.10.13 | Gültig bis: 30.09.16 | Studierbar bis: 28.02.21