Vortrag von Gunda Werner und Präsentation der Zeitschrift LIMINA
Das „Philosophicum“, das das Institut für Philosophie an der Kath.-Theol. Fakultät in diesem Semester gemeinsam mit der Katholischen Hochschulgemeinde Graz und mit der Schriftleitung der Fakultätszeitschrift LIMINA veranstaltet hat, stand im Zeichen des Begriffs der Freiheit. Prof.in Gunda Werner, Leiterin des Instituts für Dogmatik, zeigte in ihrem Vortrag die Problematik des Verhältnisses von Freiheit und Sünde innerhalb der kirchlichen Lehrentwicklung auf. Ihre theologiegeschichtliche Rekonstruktion mündete in der Feststellung, dass es erst mit dem II. Vatikanischen Konzil und dessen Betonung der Gewissensfreiheit zu einer „nachholenden Modernisierung“ gekommen sei, die aber immer noch zurückgebunden bleibe an die „rechte Bildung des Gewissens“.
Prof. Peter Ebenbauer, Schriftleiter von LIMINA, stellte die neue Fakultätszeitschrift vor, die sich theologischen, philosophischen und gesellschaftspolitischen Grenz- und Schwellenthemen widmet. Die Zeitschrift, deren Artikel ein Peer-review-Verfahren durchlaufen haben und in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, erscheint zwei Mal im Jahr und ist unter der Internet-Adresse limina-graz.eu abrufbar. Die übernächste Nummer wird sich – dem Thema des Abends entsprechend – mit dem „Phantom der Freiheit“ beschäftigen. (Text: Reinhold Esterbauer)
Freiheit und Sünde. Eine theologiegeschichtliche Rekonstruktion
Ist die Freiheit heute ein Phantom? Ein Phantom, so informiert die griechische Wurzel, ist ein Phantasie- oder Trugbild. Bekannt ist das Wort sowohl durch Filme als auch im militärischen Bereich. Eine Form von Drohnen heißt Phantom. Berühmt natürlich auch das Musical, in dessen Titel „Oper“ und „Phantom“ miteinander verbunden sind. Ist denn die Freiheit ein Trugbild? Eine Phantasie? Anders gefragt: Was hängt an der Freiheit? Wieso ist Freiheit wichtig, oder so wichtig, dass sie nicht ein Phantom sein sollte?
Die Verfassung der Vereinigten Staaten von 1787 spricht von der Absicht, durch diese Verfassung selbst „das Glück der Freiheit“ für alle – auch in Zukunft – bewahren zu wollen. Die Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte 1948 ist im Angesicht der Gräueltaten der Nazi-Herrschaft noch einmal dezidierter. Denn die „Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen“ bildet die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden.
Wie verhält sich zu diesen Betonungen von Freiheit das Phantom der Freiheit? In der Wahrnehmung der gegenwärtigen politischen Situation sowie der Berichte des Hochkommissars für Menschenrechte der UN erscheint es in der Tat so, als sei die Freiheit ein Phantom in vielen Gegenden dieser Welt. Denn die Freiheit, wie sie der Präambel der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte zugrunde gelegt wird, wird in den Artikeln konkretisiert. Werden diese Konkretisierungen als Maßstab genommen, dann ist Freiheit ein gefährdetes Gut: die Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Freiheit auf Asyl, auf selbstbestimmte Eheschließung und vieles mehr.
Eine Kooperation des Instituts für Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Graz mit der KHG und LIMINA.