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Donnerstag, 17.12.2020

Sterbehilfe: legal

Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot der Beihilfe zum Suizid aufgehoben. Foto: Doris Kucera.

Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot der Beihilfe zum Suizid aufgehoben. Foto: Doris Kucera.

Entschluss des VfGH: Hilfe bei Selbsttötung wird rechtlich möglich. Hans-Walter Ruckenbauer, Experte für Medizin- und Pflegeethik an der Universität Graz, fordert Ausbau der Suizid-Prävention.

Ein aktueller Beschluss des österreichische Verfassungsgerichtshofs (VfGH) sieht vor, dass die Mitwirkung am Suizid in Österreich in Zukunft legal wird. Hans-Walter Ruckenbauer, Experte für Medizin- und Pflegeethik an der Universität Graz, zum Urteil: „Damit wurde ÄrztInnen die Möglichkeit gegeben, dem freiverantwortlichen Wunsch von PatientInnen nach Beihilfe zum Suizid im Endstadium einer besonders schweren Erkrankung nachkommen zu dürfen. So fällt einerseits ein Tabu, gleichzeitig entsteht aber ein großer Bedarf nach weiterführender Diskussion und Klärung.“

Denn der Entscheid des VfGH besage lediglich, dass Beihilfe zum Suizid keine Straftat mehr ist. Ruckenbauer: „Wir sollten uns deshalb sehr genau überlegen, nach welchen Kriterien die Entscheidung zu einer Suizidassistenz künftig getroffen wird. Wir wissen beispielsweise aus verschiedenen Studien, dass eine umfassende, palliative Begleitung den Wunsch nach Sterbehilfe reduziert.“ Der Wissenschafter vom Institut für Philosophie der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Graz warnt daher – bei allem Respekt vor Betroffenen – davor, ausschließlich den Wunsch eines/einer PatientIn nach Sterbehilfe als Entscheidungsgrundlage heranzuziehen.

Angesichts des VfGH-Urteils sei es umso wichtiger, noch mehr Energie, politischen Gestaltungswillen und finanzielle Mittel in die Suizid-Prävention zu stecken, so der Forscher: „Wir müssen die gesellschaftlichen Bedingungen dafür schaffen, dass PatientInnen mit extrem schweren Krankheitsschicksalen dennoch möglichst lange ein Umfeld vorfinden, in dem sie ein für ihr Empfinden qualitätsvolles Leben führen können.“ Dazu beitragen würden ein Ausbau der Hospiz-Einrichtungen, der sozialmedizinischen Versorgung sowie eine gestärkte psychologische und spirituelle Begleitung. Ruckenbauer: „Letztlich liegt es an uns allen, den Betroffenen mit Respekt, Wertschätzung und Solidarität zu begegnen, um ihnen zu zeigen, dass Suizid nicht der einzige Ausweg sein muss.“    

>> Weitere Informationen

>> Hans-Walter Ruckenbauer im Hintergrundgespräch im Podcast: „HörSaal: 15 Minuten Forschung“
 
>> Video-Statement

 

Erstellt von Gerhild Leljak

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