Viele praktische Probleme wie z.B. Erbschafts- und Liegenschaftsfragen, aber auch die unzähligen Fälle sexuellen Missbrauchs oder sexualisierter Gewalt gaben Anlass, in diesem Jahr das Verhältnis zwischen staatlicher und kirchlicher Gerichtsbarkeit näher zu untersuchen. Dazu kamen Fachleute aus der Apostolischen Signatur in Rom und aus Kirchengerichten sowohl der katholischen als auch der evangelischen Kirche zu Wort. Ihnen gegenüber brachten Vertreterinnen und Vertreter der staatlichen Verfassungs- sowie der staatlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit, aber auch ein Rechtsanwalt und ein Mitglied der „Unabhängigen Opferschutzkommission“ ihre Gesichtspunkte ein.
Die Vorträge und Diskussionen konnten strittige Fragen klären, Kooperationen initiieren und noch zu lösende Probleme identifizieren. 2026 sollen die Seggauer Gespräche fortgesetzt werden.
Hinweis auf die Publikation Bd. 2 der "Seggauer Gespräch zu Staat und Kirche" mit den Vorträgen zur Tagung aus dem Jahr 2022