Nostrifikation von ausländischen Qualifikationen
Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines österreichischen ordentlichen Studiums. Mit der Nostrifizierung erfolgt die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss. Es ist damit das Recht zur Führung eines inländischen akademischen Grades verbunden.
Voraussetzung für die Nostrifizierung ist, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung bzw. Fortsetzung der Ausbildung in Österreich erforderlich ist. Dabei wird überprüft, ob für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in Österreich ein österreichischer oder diesem gleichwertiger Studienabschluss gesetzlich vorgeschrieben ist und aufgrund welcher (berufsrechtlichen) Vorschriften dies vorgesehen ist.
Eine Nostrifizierung ist nur möglich, wenn das im Ausland absolvierte Studium einem an der Universität eingerichteten Studium im Hinblick auf das Ergebnis der Gesamtausbildung gleichwertig ist. Kriterien für die Überprüfung sind Inhalte, Umfang und Anforderungen desjenigen Studiums, für dessen Abschluss die Anerkennung beantragt wird. Wenn eine Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Leistungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können mit Bescheid einzelne Prüfungen als Auflagen erteilt werden, bei deren Erfüllung die Nostrifizierung erfolgt.
Erstinformation
Für detaillierte Erstinformationen zur Nostrifizierung kann ein Beratungsgespräch im Büro der Studiendirektorin der Universität Graz (bei Frau Mag. Hutter) https://studiendirektorin.uni-graz.at/de/
vereinbart werden. Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe unten) im Dekanat einzubringen. Achtung: Es ist unzulässig, denselben Nostrifizierungsantrag gleichzeitig oder nach Zurückziehung einer anderen Universität in Österreich einzubringen (§ 90 Abs. 2 UG).
Antragstellung
Für die Abwicklung der Nostrifikation sind immer die jeweiligen Dekanate zuständig.
Folgende Unterlagen sind im Dekanat einzureichen:
- vollständig ausgefüllter Antrag (docx)
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
- Allfällige Unterlagen über Namensänderungen und Übersetzung [z.B. Heiratsurkunde] (Original oder beglaubigte Kopie)
- Lebenslauf (unterschrieben)
- Diplom (Original) + beglaubigte Übersetzung
- Transcript of Records/Zeugnisse/Modulbeschreibung (Original oder beglaubigte Kopie) + beglaubigte Übersetzung
- Bachelorarbeit/Diplomarbeit/Masterarbeit/Dissertation (inkl. 10-seitige Zusammenfassung auf Deutsch oder Englisch)
- Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung bzw. Fortsetzung der Ausbildung in Österreich erforderlich ist (z.B. Bestätigung des Landesschulrats, etc.)
- Nachweis über die Entrichtung der Nostrifizierungstaxe in Höhe von EUR 150,-
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
- Allfällige Unterlagen über Namensänderungen und Übersetzung [z.B. Heiratsurkunde] (Original oder beglaubigte Kopie)
- Lebenslauf (unterschrieben)
- Diplom (Original) + beglaubigte Übersetzung
- Transcript of Records/Zeugnisse/Modulbeschreibung (Original oder beglaubigte Kopie) + beglaubigte Übersetzung
- Bachelorarbeit/Diplomarbeit/Masterarbeit/Dissertation (inkl. 10-seitige Zusammenfassung auf Deutsch oder Englisch)
- Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung bzw. Fortsetzung der Ausbildung in Österreich erforderlich ist (z.B. Bestätigung des Landesschulrats, etc.)
- Nachweis über die Entrichtung der Nostrifizierungstaxe in Höhe von EUR 150,-
Die Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden, die Verleihungsurkunde immer im Original. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Abschrift beizufügen. Ausländische Dokumente müssen ordnungsgemäß beglaubigt sein.
Die Nostrifizierung wird vom zuständigen Studiendekan/der zuständigen Studiendekanin mit Bescheid ausgesprochen.
Im Bescheid ist festzulegen, welchem inländischen Studienabschluss der ausländische Studienabschluss entspricht und welchen inländischen akademischen Grad die Antragstellerin/der Antragsteller an Stelle des ausländischen akademischen Grades auf Grund der Nostrifizierung zu führen berechtigt ist. Die Ausfertigung des Bescheides ist auf der Urkunde, die als Nachweis des ausländischen Studienabschlusses vorgelegt wurde, zu vermerken.
Ihre Ansprechpartnerin für Nostrifizierungen im Bereich Theologie
Mag.phil. Ingrid Nemecz-Hochwimmer
+43 316 380 - 3152
Dekanat der Katholisch-Theologischen Fakultät
Öffnungszeiten: Mo - Mi 9-12 Uhr, Fr 9-12 Uhr