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Diese Seite befindet sich derzeit im Aufbau! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Dekanat:
theologisches.dekanat@uni-graz.at

Vorsitzender: Univ.-Doz. DDr. Christian Feichtinger MA MA

Mitglieder des Fakultätsgremiums

 

Auszug aus dem Organisationsplan der Universität Graz

§ 11 Fakultätsgremium
(1) Die Fakultät hat ein Fakultätsgremium mit höchstens 42 Mitgliedern einzurichten. Über eine Änderung der Größe des Fakultätsgremiums entscheidet das Fakultätsgremium mit Zweidrittelmehrheit. Dem Fakultätsgremium gehören an:

  1. Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren;
  2. Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Universitätsdozentinnen/Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in halber Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter gemäß Z. 1;
  3. Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden in halber Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter gemäß Z. 1;
  4. Zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals.

Die Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Senates ist für das Fakultätsgremium sinngemäß anzuwenden.

(2) Die Funktionsperiode des Fakultätsgremiums umfasst zwei Studienjahre und endet grundsätzlich mit dem 30. September. Sollte das neu gewählte Fakultätsgremium seine Tätigkeit mit dem jeweils 1. Oktober des darauf folgenden Wintersemesters nicht aufnehmen können, verlängert sich die Funktionsperiode des bisherigen Fakultätsgremiums bis zur Konstituierung des neuen Fakultätsgremiums, längstens jedoch um drei Monate.

(3) Die Aufgaben des Fakultätsgremiums sind insbesondere:

  • Stellungnahme zum Vorschlag für die Wahl der Dekanin/des Dekans und der Vizedekanin/des Vizedekans,
  • Erstellung eines Vorschlages für die Wahl der Studiendekanin/des Studiendekans und der Vizestudiendekanin/des Vizestudiendekans,
  • Beratung der Dekanin/des Dekans, insbesondere in Angelegenheiten des § 6 Abs. 4,
  • Diskussion der Ressourcenübersicht einmal im Semester,
  • Beratung der Fakultätsleitung insbesondere in Lehr- und Studienangelegenheiten, Forschungsangelegenheiten, Internationalisierung, Berufungs- und Habilitationsangelegenheiten, Gleichstellungsfragen,
  • Wahrnehmung von Anhörungsrechten, insbesondere zur Zielvereinbarung,
  • Einsetzung eines Beirates für Vorschläge zu Nachwuchsförderung und Personalentwicklungsmaßnahmen; die näheren Bestimmungen hat das Fakultätsgremium zu erlassen,
  • Einsetzung eines Vermittlungsbeirates für fakultätsinterne Konflikte gem. § 21.

(4) Das Fakultätsgremium kann in begründeten Fällen direkt einen schriftlichen Bericht an das Rektorat und den Senat abgeben.

Professor:innenkurie
Kuriensprecher: Univ.-Prof. Dr. Christoph Heil
Institut für Neutestamentliche Bibelwissenschaft
Tel: +43 (0)316 380-6051
e-mail: christoph.heil@uni-graz.at
Stellvertretender Kuriensprecher: Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weirer

Mittelbaukurie
Kuriensprecher: Dr. Roman Werner
Institut für Ethik und Gesellschaftslehre
Tel: +43 (0)316 380-3186
e-mail: roman.werner@uni-graz.at

Studierendenkurie
Kuriensprecher: Michael Rodler
e-mail: michael.rodler@uni-graz.at

Kurie des Allgemeinen Universitätspersonals
Kuriensprecher: Reg.Rat Siegfried Kager
Tel: +43 (0)316 380-3150
e-mail: siegfried.kager@uni-graz.at
Stellvertretende Kuriensprecherin: Renate Zmuck

Beirat für Vorschläge zu Nachwuchsförderung und Personalentwicklungsmaßnahmen an der Katholisch-Theologischen Fakultät
 

Vorsitzender:
Univ.-Prof. DDr. Ralf Lutz

Stellvertretender Vorsitzender:
Ass.-Prof. Dr. Hans-Walter Ruckenbauer

Stimmberechtigte Mitglieder:

HauptmitgliederErsatzmitglieder
Univ.-Prof. Dr. Christoph Heil
Univ.-Prof. DDr. Ralf Lutz
Univ.-Prof. Dr. Wolfang Weirer
Ass.-Prof. Dr. Hans-Walter Ruckenbauer
Carmen Oberreßl, MA MA MSc
Dr. Monika Prettenthaler
Mag. Elke Handl-PrutschDr. Patrick Marko

Mitglieder ohne Stimmberechtigung

DekaninUniv.-Prof. Dr. Katharina Pyschny
Studiendekan
Vizestudiendekanin
Univ.-Prof. Dr. Bernd Hillebrand
Univ.-Prof. Dr. Martina Bär
AKGLAo. Univ.-Prof. Mag. Dr. Maria Elisabeth Aigner
DekanatSiegfried Kager
BR AUP
(mit fallweisem Stimmrecht)
Jürgen Neubauer
 

HauptmitgliederErsatzmitglieder
Univ.-Prof. DDr. Reinhold EsterbauerUniv.-Prof. DDr. Franz Winter
Dr. Johann PlatzerDr. Monika Prettenthaler
Siegfried KagerRenate Zmuck
Auswärtige Personwird bei Einsetzung nominiert

 

Auszug aus dem Organisationsplan der Universität Graz:

§ 21 Vermittlungsbeirat

  1. An jeder Organisationseinheit ist für Konflikte innerhalb dieser Organisationseinheit ein Vermittlungsbeirat einzurichten. Für überfakultäre Konflikte ist ein zentraler Vermittlungsbeirat einzurichten.
  2. Der Vermittlungsbeirat hat unbeschadet vorgesehener anderer Rechtszüge die von Einzelpersonen oder Interessensvertretungen herangetragenen Beschwerden entgegenzunehmen, zu prüfen und Empfehlungen zur Lösung zu erarbeiten, welche an die zur Entscheidung befugte Stelle weiterzuleiten ist. Der Vermittlungsbeirat kann nötigenfalls Überprüfungen an Ort und Stelle durchführen und von den zuständigen Stellen alle notwendigen Auskünfte einholen.
  3. Der Vermittlungsbeirat einer Fakultät besteht aus je einer/einem Vertreterin/Vertreter der im Fakultätsgremium vertretenen Personengruppen, die/der von der jeweiligen Gruppe entsandt wird sowie einer zusätzlichen Person außerhalb der betroffenen Fakultät, die vom Fakultätsgremium nominiert wird. Für jedes Mitglied ist mindestens ein Ersatzmitglied zu nominieren.
  4. Der Vermittlungsbeirat der Verwaltungseinheiten besteht aus je zwei Vertreterinnen/Vertreter der Abteilungen von ADL bzw. der dem Rektorat unterstehenden Verwaltungseinheiten, sowie einer zusätzlichen Person außerhalb der betroffenen Verwaltungseinheit, welche im Einvernehmen zwischen Rektorat und der Universitätsdirektorin/dem Universitätsdirektor zu nominieren ist. Für jedes Mitglied ist mindestens ein Ersatzmitglied zu nominieren.
  5. Bei überfakultären Konflikten sind jeweils zwei Mitglieder der Vermittlungsbeiräte der betroffenen Organisationseinheiten zu entsenden sowie eine weitere Person vom Senat zu nominieren. Für jedes Mitglied ist mindestens ein Ersatzmitglied zu nominieren.
  6. Die Vermittlungsbeiräte sind für eine Funktionsperiode von zwei Jahren einzurichten. Die Mitglieder der Vermittlungsbeiräte sind bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen gebunden.
  7. Die Mitglieder des Vermittlungsbeirates wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden. Den Sitzungen ist eine rechtskundige Person aus den Verwaltungseinheiten beizuziehen.
  8. Die Geschäftsordnung des Senats und aller Senatskommissionen der Karl-Franzens-Universität Graz ist sinngemäß anzuwenden.

Curricula-Kommission für die Studienrichtungen an der Katholisch-Theologischen Fakultät

 

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Christoph Heil

Univ.-Prof. DDr. Ralf Lutz

Univ.-Prof. MMag. DDr. Franz Winter (Vorsitzender)

 

Ersatzmitglied:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Weirer

 

Mittelbau:

Univ.-Doz. Mag. DDr. Christian Feichtinger, MA MA

Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Michaela Sohn-Kronthaler (stellvertretende Vorsitzende)

Lioba Strieder, MSc

 

Ersatzmitglieder:

Mag. Katharina Grubinger

Ass.-Prof. Mag. Dr. Hans-Walter Ruckenbauer

Ass.-Prof. Dr. Johannes Schiller

 

Studierende:

Thomas Divjak (stellvertretender SV)

Sebastian Mörzl

Jan Mooswalder (Schriftführer)

 

Ersatzmitglied:

Michael Rodler

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