Forschungsförderung an der Fakultät
Wir fördern Forschungs- und Publikationsvorhaben. Forschungsdekan und Dekanat beraten Sie gerne.
Förderung zur Einwerbung von Drittmittelprojekten
Das Dekanat der Katholisch-Theologischen Fakultät misst der Förderung der Forschung große Bedeutung zu und unterstützt diese im Rahmen seiner Möglichkeiten auch finanziell, insbesondere im Hinblick auf die Heranbildung wissenschaftlichen Nachwuchses.
Zur Ersteinreichung von kompetitiven Drittmittelprojekten (FWF und vergleichbare Förderinstitutionen) vergibt das Dekanat an Angehörige des wissenschaftlichen Personals der Fakultät Zuschüsse bis zu einer Höhe von 3.000 Euro. Der Antrag muss eine Projektbeschreibung mit Nennung der Einreichstelle, einen Zeitplan bis zur Einreichung des Drittmittelprojektes sowie eine detaillierte Darstellung beinhalten, wofür der Zuschuss verwendet wird.
Zur Vorbereitung der Wiedereinreichung von abgelehnten Projekten mit hoher Bewertung (C1 oder C2 gemäß der Skala des FWF) ist eine Förderung bis zu einer Höhe von 1.500 Euro möglich. Im Antrag ist zusätzlich zu den oben genannten Punkten der Grad der Ablehnung zu benennen.
Die Anträge sind per E-Mail an das Dekanat theologisches.dekanat(at)uni-graz.at zu richten. Die Entscheidung über die Zuerkennung und die Höhe der Förderung trifft das Dekanat. Das Dekanat behält sich vor, bewilligte Förderbeträge rückzubuchen, wenn kein Drittmittelantrag zustande kommt.
Zur Vorbereitung von großen internationalen Forschungsanträgen (wie Horizon Europe oder ERC-Grants) sind auch höhere Zuschüsse möglich. In diesen Fällen bittet das Dekanat vor der Antragstellung um Kontaktaufnahme mit dem Forschungsdekan.
Förderung von wissenschaftlichen Publikationen im Print-Bereich
Da die Universität die bisherige Förderschiene für gedruckte Publikationen zugunsten von Online-Produkten eingestellt hat, besteht für Angehörige des wissenschaftlichen Personals der Fakultät die Möglichkeit, einen Druckkosten-Zuschuss bis zu einer Höhe von 1.800 Euro beim Dekanat zu beantragen.
Der Antrag muss folgende Punkte enthalten:
- Informationen zum Buchprojekt (Titel, Autor:innen, inhaltliche Kurzbeschreibung, Inhaltsverzeichnis)
- Zeitplan bis zur Drucklegung
- Verlagskalkulation mit genauer Kostenaufstellung
- Finanzierungsplan
- Mitteilung, bei welchen Institutionen in welcher Höhe um Bezuschussung angesucht wurde (inkl. Zusagen bzw. Ablehnungen).
Subventionsmöglichkeiten durch externe Institutionen sind vor der Antragstellung zu prüfen und zu beantragen, so etwa
- beim FWF
- beim Land Stmk (aktuelle Einreichstermine)
- beim Verein zur Förderung der Theologie
- bei der Katholischen Kirche Steiermark.
Die Anträge sind per E-Mail an das Dekanat theologisches.dekanat(at)uni-graz.at zu richten. Die Entscheidung über die Zuerkennung und die Höhe des Zuschusses trifft das Dekanat. Nach Vorlage der Rechnung wird der Druckkosten-Zuschuss ausbezahlt.
Für englischsprachige Publikationen in wissenschaftlich qualifizierten Journals oder Reihen besteht die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für ein professionelles proof-reading bis zu einer Höhe von max. 500,- Euro.
Förderungen für Online-Publikationen werden von der Universität gewährt. Alle Informationen dazu sind über https://ub.uni-graz.at/de/forschen-publizieren/ verfügbar.
Förderung von Reisen zu wissenschaftlichen Tagungen und zu Forschungszwecken
Die geltende Richtlinie des Rektorats regelt die Gewährung von Reisekostenzuschüssen an Angehörige des wissenschaftlichen Universitätspersonals. Um die soziale Ausgewogenheit und die Förderung der Nachwuchswissenschaftler:innen gewährleisten zu können, hat das Dekanat beschlossen, innerhalb des Rahmens der Richtlinie für Universitätsassistent:innen und Projektassistent:innen im befristeten Dienstverhältnis sowie für Inhaber:innen von Karriere- und Entwicklungsstellen im Qualifizierungs- bzw. Entwicklungszeitraum 1.000 Euro pro Jahr, für alle anderen 800 Euro pro Jahr als Obergrenze für Reisekostenzuschüsse festzusetzen. In der Regel werden Tagungs- und Konferenzteilnahmen unterstützt. Reisen ohne aktive Tagungsbeiträge können nur für Prädocs gefördert werden.
Die Antragstellung erfolgt über die von der Universität bereitgestellten Formulare für Reisekostenzuschüsse.
Die Abrechnung mit den entsprechenden Originalbelegen ist wie bisher über die Abteilung Reisemanagement des Personalwesens abzuwickeln.
Dienstreisen sind nur in Vertretung des Dekans sowie im Rahmen von Exkursionen (1 Person pro Pflichtexkursion) und Werkstattgesprächen möglich.