Forschungsförderung an der Fakultät
Wir fördern Forschungs- und Publikationsvorhaben. Forschungsdekan und Dekanat beraten Sie gerne.

Um die Einwerbung kompetitiver Drittmittel an der Katholisch-Theologischen Fakultät aktiv zu fördern, hat das Dekanat in seiner Sitzung vom 02.06.2025 ein standardisiertes Modell der Forschungsförderung beschlossen, das je nach Qualifikationsstufe der wissenschaftlichen Be-schäftigten Aspekte von Anschubfinanzierung und/oder Bonifikation berücksichtigt.
Details finden sich auf dem Sharepoint der Fakultät (nur für interne User:innen).
Da die Universität die bisherige Förderschiene für gedruckte Publikationen zugunsten von Online-Produkten eingestellt hat, besteht für Angehörige des wissenschaftlichen Personals der Fakultät die Möglichkeit, einen Druckkosten-Zuschuss bis zu einer Höhe von 1.800 Euro beim Dekanat zu beantragen.
Der Antrag muss folgende Punkte enthalten:
- Informationen zum Buchprojekt (Titel, Autor:innen, inhaltliche Kurzbeschreibung, Inhaltsverzeichnis)
- Zeitplan bis zur Drucklegung
- Verlagskalkulation mit genauer Kostenaufstellung
- Finanzierungsplan
- Mitteilung, bei welchen Institutionen in welcher Höhe um Bezuschussung angesucht wurde (inkl. Zusagen bzw. Ablehnungen).
Subventionsmöglichkeiten durch externe Institutionen sind vor der Antragstellung zu prüfen und zu beantragen, so etwa
- beim FWF
- beim Land Stmk (aktuelle Einreichstermine)
- beim Verein zur Förderung der Theologie
- bei der Katholischen Kirche Steiermark.
Die Anträge sind per E-Mail an das Dekanat theologisches.dekanat(at)uni-graz.at zu richten. Die Entscheidung über die Zuerkennung und die Höhe des Zuschusses trifft das Dekanat. Nach Vorlage der Rechnung wird der Druckkosten-Zuschuss ausbezahlt.
Für englischsprachige Publikationen in wissenschaftlich qualifizierten Journals oder Reihen besteht die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für ein professionelles proof-reading bis zu einer Höhe von max. 500,- Euro.
Förderungen für Online-Publikationen werden von der Universität gewährt. Alle Informationen dazu sind über https://ub.uni-graz.at/de/forschen-publizieren/ verfügbar.
Die geltende Richtlinie des Rektorats regelt die Gewährung von Reisekostenzuschüssen an Angehörige des wissenschaftlichen Universitätspersonals. Pro Mitarbeiter:in werden in der Fakultät 1400 Euro für Reisekostenzuschüsse und Dienstreisen im Auftrag des Instituts bereitsgestellt. Die Genehmigung und budgetäre Verantwortung liegt bei der Institutsleitung. In der Regel werden Tagungs- und Konferenzteilnahmen unterstützt. Reisen ohne aktive Tagungsbeiträge können nur für Prädocs gefördert werden. Diese Regelungen gelten innerhalb des Globalbudgets; Reisen im Rahmen von Drittmittelprojekten werden dort geplant und budgetiert.
Die Antragstellung und Abrechnung erfolgt online über SAP. Im Dekanat ist Frau Bettina Hochegger die Ansprechsperson für die Abwicklung.