Bis September 2020 war Sabine Konrad Akademische Rätin an der Universität Augsburg, wo sie seit 2009 in der kirchenrechtlichen Forschung und Lehre tätig war. An der Ludwig-Maximilians-Universität München spezialisierte sie sich bereits während des Theologie-Studiums (2000-2006) im Kirchenrecht und verfasste ihre Diplomarbeit zur Beweiserhebung im kanonischen Prozess. Ebenfalls in München wurde sie 2008 mit einer Arbeit zu psychischen Störungen und deren Begutachtung im Ehenichtigkeitsprozess promoviert und schloss 2015 ihr Studium des Kanonischen Rechts mit dem Lizentiat (Lic. iur. can.) und einer Arbeit zum spanischen Staatskirchenrecht (Konkordatsehe) ab.
Umfangreiche Lehrerfahrung in den kirchenrechtlichen Disziplinen und für zahlreiche Studiengänge sammelte sie seit 2006 an der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Universität Augsburg sowie an der Theologisch-Philosophischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main. Für ihre innovative und anspruchsvolle Lehre wurde sie 2019 vom Bayerischen Wissenschaftsministerium mit dem „Preis für gute Lehre“ ausgezeichnet. Seit 2018 ist sie als Richterin am Bischöflichen Konsistorium Augsburg tätig. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Ehe- und Prozessrecht sowie Staatskirchenrecht, vor allem in ausgewählten Bereichen des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche in Deutschland, Österreich und Spanien.