Welche Leistungen können unter Umständen anerkannt werden?
- Lehrveranstaltungen, die an einer anderen Universität oder Bildungseinrichtung besucht wurden und an der KFU Graz angerechnet werden sollen.
- Lehrveranstaltungen, die nach dem alten Studienplan absolviert wurden und laut Äquivalenzliste für den neuen Studienplan anerkannt werden sollen.
- Jene Lehrveranstaltungen, die in einem anderen Studium absolviert wurden und für das gewählte Studium anerkannt werden sollen.
- Lehrveranstaltungen für die Sie einen Vorausbescheid (Erasmus und andere Mobilitätsprogramme) benötigen.
- Lehrveranstaltungen für die Sie eine Vorausgenehmigung (ohne Mobilitätsprogramm)
Die Anerkennungen müssen von Ihnen vorab selbständig über UGO eingegeben werden (Leitfaden Anerkennungen).
Danach schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an theo.anerkennung(at)uni-graz.at. Die Sachbearbeiterin im Dekanat kann dann Ihre Eingabe kontrollieren, dem Studiendekan vorlegen und bestätigen. Danach wird der genehmigte/nicht genehmigte Bescheid an Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse übermittelt und ggf. freigeschalten.
Bitte beachten Sie, dass für das MA-Studium Geschlechterstudien alle Anerkennungen über die Koordinierungsstelle laufen.
Wofür brauchen Sie keine Anerkennung? Freie Wahlfächer
Lehrveranstaltungen, die Sie ihm Rahmen Ihres Studiums abvolviert haben und und als Freie Wahlfächer eintragen lassen wollen, müssen Sie per Mail an theo.anerkennung(at)uni-graz.at melden.
Lehrveranstaltungen, die verschiedenen Studienplanpunkten zugeordnet werden können, können von Ihnen direkt im SPO-Management/Mein Studium zugeordnet werden. (PDF CS Leitfaden)
Validierung
Neben der Anerkennung diverser universitärer Leistunden besteht auch die Möglichkeit einer Validierung. Mit der Validierung ist es möglich, außerhalb universitärer Bildungswege erworbene Kompetenzen in ein Studium einzubringen und für Prüfungen anerkennen zu lassen. Diese Kompetenzen (Lernergebnisse) können etwa über Kurse von privaten Anbieter:innen, Angebote aus der Erwachsenen- und Weiterbildung, den Beruf, in der Freizeit oder auch im sekundären Bildungssektor erlangt worden sein.
Weitere Informationen finden Sie hier.