„Da der Verfassungsgerichtshof den §92 Abs.5 UG 2012 wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben hat und die Aufhebung mit 30.06.2018 in Kraft tritt, ist ein Antrag auf Erlass des Studienbeitrages wegen Berufstätigkeit für das Wintersemester 2018/19 nicht mehr möglich.“