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Freitag, 03.09.2021

Professor Andreas Heller zur Mitwirkung am Suizid

Neuerscheinung an der Katholisch-Theologischen Fakultät

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat im Dezember 2020 eine Regelung für verfassungswidrig erklärt, wonach Beihilfe zum Suizid strafbar ist; der Straftatbestand der „Mitwirkung am Selbstmord“ verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, argumentierten die RichterInnen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht erklärte schon im Februar 2020, dass die Bestrafung von „geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung“ gegen das deutsche Grundgesetz verstoße. Die deutschen VerfassungsrichterInnen begründeten dies damit, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse. Damit ist ein neues Kapitel aufgeschlagen: Ab sofort können wir uns den Tod ins Haus holen.

Die Optionen wie wir sterben können, werden um eine neue Sterbetechnik erweitert. Hat nicht jeder das Recht, sich selbstbestimmt von Schmerz, Angst und Sinnlosigkeit zu erlösen? Inwieweit wird ein Raum geöffnet, in dem Menschen, die sich als Last empfinden, sich professionell abschalten können? Verschiebt sich der gesellschaftliche Konsens einer Suizidpräventionsgesellschaft hin zu einer „Suizidassistenzgesellschaft“, in der der Aufstieg des autonomen Einzelwesens nun folgerichtig zu seiner Selbstbeseitigung führt? Auf welche sozialen Folgen werden wir uns einstellen, woran werden wir uns voraussehbar gewöhnen? Wie wollen Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung, die Krankenhäuser, die Alten- und Behinderten- und Jugendhilfe damit umgehen? Und vor allem: Wie finden wir den Weg in eine solidarische Gesellschaft?

Dr. Andreas Heller, Professor für Palliative Care und Organisationsethik an der Grazer Katholisch-Theologischen Fakultät, antwortet gemeinsam mit dem Soziologen und Theologen Prof. DDr. Reimer Gronemeyer (Universität Gießen / Deutschland) auf diese Fragen.

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